Rechtsprechung
BVerwG, 18.07.1955 - I B 242.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
Zulässigkeit von Werbeanlagen
Auszug aus BVerwG, 18.07.1955 - I B 242.53
Die Frage, ob Vorschriften zur Verhütung baulicher Verunstaltungen und zur Erzielung einer einwandfreien Baugestaltung, wie sie die hessische Verordnung über die äußere Gestaltung und das Aussehen der Gebäude und der sonstigen baulichen Anlagen vom 21. August 1934 (Hess.Reg.Bl. S. 127) sowie die Verordnung über Baugestaltung vom 10. November 1936 (RGBl. I S. 938) vorsehen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat der Senat in seinemUrteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG I C 146.53 - beantwortet.